Kfz-Versicherungswechsel nach dem 30.11.

Versicherungswechsel nach 
dem 30.11. möglich? 


Bei den meisten Kfz-Versicherungen gilt der 30. November als „Stichtag“ zur Kündigung. 

Aber was wenn die neue Beitragsrechnung erst nach dem 30.11. kommt und dadurch erfährt, dass der Beitrag für das kommenden Jahr höher ausfällt? 

Muss ich das hinnehmen? - Nein! - In diesem Fall gilt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Denn erst nach erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnisnahme der ggf. höheren Beitrags beginnt die einmonatige Kündigungsfrist. 

Auch wenn es billiger wird, lohnt es sich dennoch genau hinzuschauen. Durch unfallfreies Fahren sinken die Schadensfreiheitsklassen und somit kann „Grundbeitrag“ über dem des Vorjahres liegen. Auch hier gilt dann dieses einmonatige Sonderkündigungsrecht. 

Doch aufgepasst! Häufig sind vergleiche nicht so einfach und auch die Internetportale können nicht immer unter „allen“ Versicherern vergleichen.  Deshalb gilt es auch hier die Leistungen genau miteinander zu vergleichen! 

Gerne erstellen wir Ihnen, völlig unverbindlich, ein Angebot. 


Sie denken jetzt bestimmt, wieso sollte ich beim Autohaus versichern und nicht direkt bei einer Agentur oder Direktversicherung? Dies kann ganz einfach beantwortet werden. Im Kfz-Bereich sind wir die Profis und wissen genau auf was es im Schadensfall ankommt. Denn mit „nur“ einer günstigen Prämie geben wir uns nicht zufrieden. Unser Anspruch ist, wenn Sie oder ihr Auto einen Schaden erleiden, sie es so unkompliziert wie nur möglich haben und das ihnen so wenig Kosten wie möglich entstehen. 


Das können wir Ihnen durch unser Tagesgeschäft versprechen, denn wir haben fast täglich mit Versicherungen / Gutachten / Schadensabwicklungen / etc. zu tun


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